OLG Köln - 11.08.1992 (3 U 213/91) - DRsp Nr. 1998/2656
OLG Köln, vom 11.08.1992 - Aktenzeichen 3 U 213/91
DRsp Nr. 1998/2656
Ein Architekt ist durch die Erteilung einer Schlußrechnung nicht gehindert, einen vom Auftraggeber anerkannten Abschlag gegen diesen einzuklagen, wenn das Schuldanerkenntnis nach Erteilung der Schlußrechnung abgegeben worden ist.