OLG Köln - 18.10.1973 (14 U 88/73) - DRsp Nr. 1998/2671
OLG Köln, vom 18.10.1973 - Aktenzeichen 14 U 88/73
DRsp Nr. 1998/2671
Läßt der Auftragnehmer durch Anwaltsschreiben mit Fristsetzung und Klageandrohung eine bis dahin im wesentlichen unbestrittene Restforderung geltend machen und nimmt der Auftraggeber daraufhin zu dieser erstmals substantiiert in dem Sinne Stellung, daß unter Berücksichtigung seiner Kürzungen und Gegenansprüche der Auftragnehmer bereits überzahlt sei, so muß der Auftragnehmer dem unverzüglich widersprechen, anderenfalls er mit seiner Forderung gemäß § 16 Nr. 2 VOB/B (1952) ausgeschlossen ist.