OLG Köln - 19.09.1973 (16 U 63/73) - DRsp Nr. 1996/17578
OLG Köln, vom 19.09.1973 - Aktenzeichen 16 U 63/73
DRsp Nr. 1996/17578
§ 648BGB kann durch die Parteien wirksam abbedungen werden, da es sich um dispositives Recht handelt. Ein Verzicht auf die Anwendung des § 648BGB kann aber unwirksam sein, wenn nachträglich eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eintritt. Ferner steht bei Arglist der vertragliche Ausschluß der Eintragung einer Sicherungshypothek nicht entgegen.