OLG Köln vom 27.06.1972
15 U 176/71
Normen:
VOB/B § 13;
Fundstellen:
BauR 1973, 53

OLG Köln - 27.06.1972 (15 U 176/71) - DRsp Nr. 1998/2673

OLG Köln, vom 27.06.1972 - Aktenzeichen 15 U 176/71

DRsp Nr. 1998/2673

Hat der Auftraggeber unberechtigt eine Eigennachbesserung vorgenommen, so führt dies nicht zum Verlust des Nachbesserungsanspruches, wenn sie erfolglos geblieben ist.

Normenkette:

VOB/B § 13;

Hinweise:

Die Mängelbeseitigungspflicht des Auftragnehmers erlischt aber, wenn durch die Nachbesserungsversuche des Auftraggebers seine Mängelbeseitigung unmöglich geworden ist bzw. die vom Auftragnehmer ausgeführte Bauleistung sich so verändert hat, daß der Mangel als solcher und die zu seiner Beseitigung erforderlichen Maßnahmen nicht mehr erkennbar sind bzw. dem Auftragnehmer eine Nachbesserung nicht mehr zugemutet werden kann.

Fundstellen
BauR 1973, 53