OLG Köln - Beschluß vom 13.01.1992
13 B 1/92
Normen:
ZPO §§ 485 ff.;
Fundstellen:
DRsp IV(415)218Nr.11a
NJW-RR 1993, 63

OLG Köln - Beschluß vom 13.01.1992 (13 B 1/92) - DRsp Nr. 1993/4115

OLG Köln, Beschluß vom 13.01.1992 - Aktenzeichen 13 B 1/92

DRsp Nr. 1993/4115

Selbständiges Beweisverfahren: Ablehnung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren Die Frage, ob ein Sachverständiger bereits im selbständigen Beweisverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden kann, ist höchst strittig. Das OLG Köln vertritt im Hinblick auf die Neugestaltung des Beweissicherungsverfahrens die Auffassung, daß die Ablehnung des Sachverständigen im Beweissicherungsverfahren nicht nur zulässig, sondern grundsätzlich auch geboten sei. Eine andere Sicht würde dem Zweck der Neuregelung sowohl des Sachverständigen- als auch des Beweissicherungsrechtes zuwider laufen, das Beweisverfahren insgesamt zu straffen und zu beschleunigen sowie - speziell - zu verhindern, daß Sachverständigengutachten eingeholt werden, die für die Entscheidung unverwertbar seien. * * *