OLG Köln - Beschluß vom 13.01.1992 (13 W 1/92) - DRsp Nr. 1996/8970
OLG Köln, Beschluß vom 13.01.1992 - Aktenzeichen 13 W 1/92
DRsp Nr. 1996/8970
»1. auch im selbständigen Beweisverfahren ist die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit zulässig.2. die Besorgnis der Befangenheit ist begründet, wenn der Sachverständige und der Geschäftsführer einer Partei über mehrere Jahre wissenschaftlich zusammengearbeitet haben und der Sachverständige bei dem Geschäftsführer promoviert hat, auch wenn diese Vorgänge mittlerweile längere Zeit (hier: 17 Jahre) zurückliegen.«