OLG Köln - Beschluß vom 22.12.1993 (11 W 53/93) - DRsp Nr. 1994/2027
OLG Köln, Beschluß vom 22.12.1993 - Aktenzeichen 11 W 53/93
DRsp Nr. 1994/2027
Mehrere Grundstücke mit freistehenden Häusern, die lediglich insoweit untereinander verbunden sind, als die in den Bauwichen zwischen den Häusernerrichteten Einzelgaragen aneinanderstoßen, sind auch bei Zusammenfassung zu einem Bauvorhaben noch nicht als ein einheitliches Baugrundstück im Sinne des § 648BGB anzusehen.(Eingesandt vom 11. Zivilsenat des OLG Köln.)