Die zulässige sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner (§§ 43 Abs. 1, 45 Abs. 1 WEG, 22, 27, 29
Dabei versteht der Senat den von den Antragsgegnern gestellten Antrag dahingehend, daß sich die Rechtsbeschwerde insoweit gegen den die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigenden Beschluß des Landgerichts richten soll, sie zur Beseitigung des Wintergartens verpflichtet worden sind. Im übrigen sind die Antragsgegner, nachdem bereits das Amtsgericht den Antrag auf Rückversetzung der Heizungsanlage zurückgewiesen hat, durch den Beschluß des Landgerichts - in diesem Punkt - nicht beschwert.
Ohne Rechtsfehler (§
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