OLG Köln - Urteil vom 12.11.1998
18U 68/98
Normen:
BGB §§ 635, 276, 254, 278 ;
Fundstellen:
BauR 1999, 768

OLG Köln - Urteil vom 12.11.1998 (18U 68/98) - DRsp Nr. 1999/7952

OLG Köln, Urteil vom 12.11.1998 - Aktenzeichen 18U 68/98

DRsp Nr. 1999/7952

1. Der Auftragnehmer haftet aus dem Gesichtspunkt der positiven Forderungsverletzung, wenn er während der Erbringung der Werkleistung Leistungen anderer, an dem selben Bauwerk tätiger Unternehmen beschädigt. 2. Bei der Anbringung von Dehnungsfugenschnitten trifft den Auftragnehmer eine besondere Sorgfaltspflicht im Hinblick auf eine unter dem Fußboden verlegte Fußbodenheizung. 3. Hat der Architekt es unterlassen, Vorsichtsmaßnahmen zur Vermeidung der Beschädigung der Fußbodenheizung zu treffen, so ist dies dem Bauherrn als Mitverschulden zuzurechnen.

Normenkette:

BGB §§ 635, 276, 254, 278 ;
Fundstellen
BauR 1999, 768