OLG Köln - Urteil vom 13.03.1998 (19 U 121/97) - DRsp Nr. 1999/5523
OLG Köln, Urteil vom 13.03.1998 - Aktenzeichen 19 U 121/97
DRsp Nr. 1999/5523
»Eine Partei kann sich nicht mit Erfolg auf die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen berufen, wenn sie die Mängelrügen anerkannt und zudem noch ihrerseits gegenüber den sich hieraus ergebenden Ansprüchen aufgerechnet hat.«