OLG Köln - Urteil vom 13.04.2000 (11 U 221/99) - DRsp Nr. 2001/9852
OLG Köln, Urteil vom 13.04.2000 - Aktenzeichen 11 U 221/99
DRsp Nr. 2001/9852
Der Unternehmer kann die Zahlung der Mehrwertsteuer auf eine gesondert vereinbarte Beschleunigungsprämie verlangen, wenn der Vertrag zwar keine ausdrückliche Regelung enthält, die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Preise aber Nettopreise sind.