OLG Köln - Urteil vom 16.07.1993 (19 U 42/93) - DRsp Nr. 1995/1863
OLG Köln, Urteil vom 16.07.1993 - Aktenzeichen 19 U 42/93
DRsp Nr. 1995/1863
Beratungspflichten des Lieferanten eines Garagentores:
»Beauftragt ein Bauherr einen auf die Lieferung von Garagentoren spezialisierten Unternehmer mit dem Einbau eines bestimmten Fabrikates, weil das Tor in gleicher Ornamentik gehalten sein soll wie die Haustür, dann verletzt der Unternehmer eine vorvertragliche Aufklärungspflicht, wenn er den Auftraggeber nicht darauf hinweist, daß das ausgewählte Fabrikat konstruktionsbedingt die Durchfahrtshöhe der im übrigen großzügig angelegten Doppelgarage auf nur 1,73 m reduziert, während bei Auswahl anderer Modelle dieses Unternehmens eine andere Durchfahrtshöhe zu erreichen wäre.«