OLG Köln - Urteil vom 18.06.1999 (19 U 211/98) - DRsp Nr. 2000/1532
OLG Köln, Urteil vom 18.06.1999 - Aktenzeichen 19 U 211/98
DRsp Nr. 2000/1532
»Beauftragt ein mit der Koordination beauftragter Architekt einen Dritten mit Planungsarbeiten mit dem Hinweis, er handele für eine Baugesellschaft, die auch Eigentümerin des zu beplanenden Grundstücks sei, so handelt es sich um ein unternehmensbezogenes Geschäft, bei dem der Wille der Beteiligten im Zweifel dahin geht, daß die Baugesellschaft Vertragspartner werden soll.«