OLG Köln - Urteil vom 27.11.1992
19 U 195/91
Fundstellen:
NJW-RR 1993, 285

OLG Köln - Urteil vom 27.11.1992 (19 U 195/91) - DRsp Nr. 1996/8860

OLG Köln, Urteil vom 27.11.1992 - Aktenzeichen 19 U 195/91

DRsp Nr. 1996/8860

»Hat ein Bauunternehmer die Isolierung eines Bauwerks gegen aufsteigende Feuchtigkeit durch ein Hochdrcukinjektionsverfahren mit dem Versprechen garantiert, daß jegliche kostenaufwendige Methoden wie das Eintreiben von Blechen in Mörtelfugen entbehrlich würden, dann kann er grundsätzlich, wenn seine Methode nicht zum Erfolg führt, im Wege des Schadenersatzes zu flankierenden Maßnahmen verpflichtet werden. Ist jedoch das Hochdruckinjektionsverfahren wegen der konkreten Gegebenheiten des Bauwerks zur Isolierung völlig ungeeignet und kann allein die von ihm als entbehrlich beschriebene MEthode zum erfolg führen, so beschränkt sich seine Ersatzpflicht auf die Rückzahlung des vergeblich aufgewendeten Werklohns.«

Fundstellen
NJW-RR 1993, 285