VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 1, Nr. 1 Abs. 2, § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. e;
Fundstellen:
BauR 1998, 118
NJW-RR 1999, 316
OLGReport-Köln 1998, 356
OLG Köln - Urteil vom 29.04.1997 (20 U 124/96) - DRsp Nr. 1998/17494
OLG Köln, Urteil vom 29.04.1997 - Aktenzeichen 20 U 124/96
DRsp Nr. 1998/17494
1. Ein unterkalkuliertes, unangemessen niedriges Angebot kann auch aus einer besonders hohen Preisdifferenz zum nächstgünstigeren Bieter hergeleitet werden, wenn nicht durch andere, zu recht hohen Preisen angebotene Positionen einen Ausgleich geschaffen wird.2. Steht fest, daß es sich um ein unangemessen niedriges Angebot handelt, so ist eine Aufforderung zu einer schriftlichen Erklärung und zur Aufklärung der Kalkulation nicht erforderlich.3. Unrichtige Angaben über den Personalbestand.
Normenkette:
VOB/A § 25 Nr. 3 Abs. 1, Nr. 1 Abs. 2, § 8 Nr. 5 Abs. 1 lit. e;