OLG München - 03.02.1993 (27 U 232/92) - DRsp Nr. 1998/2677
OLG München, vom 03.02.1993 - Aktenzeichen 27 U 232/92
DRsp Nr. 1998/2677
Es gibt keinen allgemeinen Begriff der Prüfbarkeit von Rechnungen nach § 14 Nr. 1 VOB/B. Eine Rechnung ist nur dann nicht prüfbar, wenn der konkrete Rechnungsempfänger sie nicht überprüfen kann; dabei hat er sich die besonderen Kenntnisse des von ihm beauftragen Architekten zurechnen zu lassen.