OLG München - 08.02.1994 (11 W 754/94) - DRsp Nr. 1996/17597
OLG München, vom 08.02.1994 - Aktenzeichen 11 W 754/94
DRsp Nr. 1996/17597
Das selbständige Beweisverfahren gehört zum Rechtszug, unabhängig davon, ob das Hauptsacheverfahren bereits anhängig ist oder später anhängig wird. Der Rechtsanwalt kann dieselben Gebühren in beiden Verfahren nur einmal erhalten.