OLG München - 10.06.1987 (7 U 4599/86) - DRsp Nr. 1996/17628
OLG München, vom 10.06.1987 - Aktenzeichen 7 U 4599/86
DRsp Nr. 1996/17628
Wer die Mangelfreiheit eines in der Praxis noch nicht erprobten Baustoffes »ins Blaue hinein« versichert, ohne die hierfür erforderliche Sachkenntnis zu besitzen, handelt arglistig. Die Beweislast für das Vorliegen der tatsächlichen Voraussetzungen der Arglist trägt der Käufer.