OLG München vom 17.09.1973
21 U 1241/72
Normen:
VOB/B § 16;
Fundstellen:
Schäfer/Finnern, Z 2.411 Bl. 59 (63)

OLG München - 17.09.1973 (21 U 1241/72) - DRsp Nr. 1998/2689

OLG München, vom 17.09.1973 - Aktenzeichen 21 U 1241/72

DRsp Nr. 1998/2689

Eine Schlußzahlung liegt nicht nur vor, wenn der Auftraggeber aufgrund der Schlußrechnung noch etwas an den Auftragnehmer zu zahlen hat und er diese Zahlung leistet; vielmehr stellt beispielsweise auch die Mitteilung der Auftraggebers an den Auftragnehmer nach Zugang der Schlußrechnung, daß sich aufgrund vorangegangener Abschlagszahlungen insgesamt eine Überzahlung ergebe, die zurückgefordert werde, eine Schlußzahlung dar.

Normenkette:

VOB/B § 16;
Fundstellen
Schäfer/Finnern, Z 2.411 Bl. 59 (63)