OLG München vom 19.12.1992
1 U 4776/91
Normen:
VwVfG § 55 ; BBauG § 34 ;
Vorinstanzen:
LG Kempten (Allgäu) - 1 O 383/91 ,

OLG München - 19.12.1992 (1 U 4776/91) - DRsp Nr. 1998/14255

OLG München, vom 19.12.1992 - Aktenzeichen 1 U 4776/91

DRsp Nr. 1998/14255

»1. Ein Vergleich vor dem Verwaltungsgericht, in dem der Kläger auf Schadensersatzansprüche gegen eine Gemeinde wegen Nichteinvernehmens zu einer Baugenehmigung verzichtet, widerspricht nicht den Grundsätzen des VwVfG, insbesondere nicht § 55 VwVfG, wenn er im Hinblick auf eine Ungewißheit in der Sach- und Rechtsfrage geschlossen wird. 2. Eine solche Ungewißheit liegt jedenfalls dann vor, wenn die Baugenehmigung nach § 34 BBauG zu beurteilen und noch Beweis zu erheben war. 3. Der Senat läßt dahingestellt, ob die Wirksamkeit eines Vergleichs vor dem Verwaltungsgericht nur von diesem überprüft werden darf.«

Normenkette:

VwVfG § 55 ; BBauG § 34 ;
Vorinstanz: LG Kempten (Allgäu) - 1 O 383/91 ,