OLG München - 19.12.1992 (1 U 4776/91) - DRsp Nr. 1998/14255
OLG München, vom 19.12.1992 - Aktenzeichen 1 U 4776/91
DRsp Nr. 1998/14255
»1. Ein Vergleich vor dem Verwaltungsgericht, in dem der Kläger auf Schadensersatzansprüche gegen eine Gemeinde wegen Nichteinvernehmens zu einer Baugenehmigung verzichtet, widerspricht nicht den Grundsätzen des VwVfG, insbesondere nicht § 55VwVfG, wenn er im Hinblick auf eine Ungewißheit in der Sach- und Rechtsfrage geschlossen wird.2. Eine solche Ungewißheit liegt jedenfalls dann vor, wenn die Baugenehmigung nach § 34BBauG zu beurteilen und noch Beweis zu erheben war.3. Der Senat läßt dahingestellt, ob die Wirksamkeit eines Vergleichs vor dem Verwaltungsgericht nur von diesem überprüft werden darf.«