OLG München - 28.11.1979 (15 U 2001/79) - DRsp Nr. 1996/17657
OLG München, vom 28.11.1979 - Aktenzeichen 15 U 2001/79
DRsp Nr. 1996/17657
Ein Kündigungsrecht des Auftragnehmers besteht, wenn der Auftraggeber die Abwicklung des Bauvertrages schuldhaft mit solchen Unsicherheiten belastet, daß dem vertragstreuen Auftragnehmer ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist (hier: Bestehen des Auftraggebers auf einer den Regeln der Baukunst widersprechenden Ausführung).