I. Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin hin wird der Beschluss der Vergabekammer Südbayern vom 4.1.2012 aufgehoben.
II. Die Antragsgegnerin wird angewiesen, bei fortbestehender Vergabeabsicht die Wertung der Angebote unter Ausschluss des Angebots der Beigeladenen zu wiederholen.
III. Im übrigen wird die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen.
IV. Von den Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach §
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene tragen von den Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer und des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach §
Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für das Verfahren vor der Vergabekammer wird für die Antragstellerin, die Antragsgegnerin und die Beigeladene für notwendig erklärt.
V. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 350.646,95 € festgesetzt.
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