I.
Der Antragsgegner wurde mit rechtskräftigem Vorbehaltsurteil des Landgerichts München I vom 17.1.1984 - Aktenzeichen 12 O 20544/83 -, welches im Urkundenprozeß ergangen war, zur Zahlung von 420.000,- DM nebst 9,5 % Zinsen seit dem 1.11.1983 verurteilt. Die Erstattungsansprüche des Antragstellers gegen den Antragsgegner in diesem Verfahren wurden mit Beschlüssen des Landgerichts München I vom 23.2.1984 und 10.12.1984 rechtskräftig auf insgesamt 17.328,30 DM mit gestaffelten Zinsen festgesetzt.
Mit Schriftsatz seines Anwaltes vom 13.10.1987 hat der Antragsteller die Anordnung eines persönlichen Sicherheitsarrestes gegen den Antragsgegner wegen der titulierten Forderungen und wegen einer Kostenpauschale von 15.000,- DM beantragt.
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