OLG München - Urteil vom 25.01.1994 (13 U 5798/93) - DRsp Nr. 1998/12873
OLG München, Urteil vom 25.01.1994 - Aktenzeichen 13 U 5798/93
DRsp Nr. 1998/12873
Verwendet der Auftraggeber in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Klausel, nach der bei grundsätzlicher Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren gelten soll, führt dies zur Unwirksamkeit der VOB-Bestimmung über die Ausschlußwirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung.