OLG Naumburg - Urteil vom 12.09.1996 (3 U 146/95) - DRsp Nr. 1999/5530
OLG Naumburg, Urteil vom 12.09.1996 - Aktenzeichen 3 U 146/95
DRsp Nr. 1999/5530
»Der Generalunternehmer kann nach erfolgter Kündigung des Vertrages gemäß § 649 S. 1 BGB die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek gemäß § 648BGB verlangen, wenn er eine prüfbare Schlußrechnung erteilt hat. Der Einwand des Auftraggebers, es fehle ein gemeinsames Aufmaß und die Stundenlohnzettel seien nicht abgezeichnet, steht dem Anspruch nicht entgegen, wenn der Auftraggeber das zugrunde gelegte Aufmaß und die Stundenlohnzettel selbst nachprüfen kann.«