OLG Nürnberg - 06.07.1972 (2 U 43/72) - DRsp Nr. 1996/17709
OLG Nürnberg, vom 06.07.1972 - Aktenzeichen 2 U 43/72
DRsp Nr. 1996/17709
Die Ansprüche eines »Baubetreuers« unterliegen der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nr. 7BGB. Das kann auch dann der Fall sein, wenn ein eingetragener Verein, der nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 verfolgt, Baubetreuung für seine Mitglieder betreiben.