OLG Nürnberg - 27.11.1986 (2 U 870/86) - DRsp Nr. 1996/17703
OLG Nürnberg, vom 27.11.1986 - Aktenzeichen 2 U 870/86
DRsp Nr. 1996/17703
Für die Erheblichkeit der nachträglichen Leistungsabweichung im Rahmen eines Pauschalvertrages ist nicht auf etwaige Veränderungen bei einzelnen Leistungspositionen abzustellen, sondern auf den gesamten vorgesehenen Leistungsinhalt.