OLG Nürnberg - Urteil vom 15.01.1997
4 U 299/96
Normen:
VOB/A § 24 Nr. 1;
Fundstellen:
NJW-RR 1997, 854

OLG Nürnberg - Urteil vom 15.01.1997 (4 U 299/96) - DRsp Nr. 1998/7110

OLG Nürnberg, Urteil vom 15.01.1997 - Aktenzeichen 4 U 299/96

DRsp Nr. 1998/7110

Hat ein Unternehmen bei einer Ausschreibung nach den Vergaberichtlinien der VOB/A in einem nicht in die Wertung genommenen Sondervorschlag einen Preisnachlaß von 3% "bei gemeinsamer Vergabe aller vier Lose" angeboten, so liegt ein unzulässiges Nachverhandeln i.S. des § 24 Nr. 3 VOB/A vor, wenn es nach Eröffnung der Angebote auf Rückfrage erklärt, daß dieser Preisnachlaß auch für das Hauptangebot gelte. Führt dies dazu, daß das bis dahin günstigste Angebot nicht berücksichtigt wird, so steht diesem Bieter ein Schadensersatzanspruch in Höhe des positiven Interesses zu.

Normenkette:

VOB/A § 24 Nr. 1;
Fundstellen
NJW-RR 1997, 854