Die Berufungen der Kläger zu 1), 2) und 3) gegen das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17.10.2011 werden zurückgewiesen.
II.Die Kläger haben die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Das Endurteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 17.10.2011 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird im Verhältnis zwischen dem Kläger zu 1) und der Beklagten auf 48.810,74 €, zwischen der Klägerin zu 2) und der Beklagten auf 45.000,00 € und zwischen dem Kläger zu 3) und der Beklagten auf 38.000,00 € festgesetzt.
A.
Die Kläger nehmen die Beklagte wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit Fremdwährungsanlagen in isländischen Kronen in Anspruch.
I. II. III. IV. I. II. III. IV.
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