OLG Rostock - Urteil vom 28.10.1997 (4 U 56/96) - DRsp Nr. 1998/17506
OLG Rostock, Urteil vom 28.10.1997 - Aktenzeichen 4 U 56/96
DRsp Nr. 1998/17506
Eine Selbstabhilfe ohne vorherige Fristsetzung gegenüber dem Auftragnehmer ist statthaft, wenn dieser die Mängelbeseitigung verweigert oder mehrere vergebliche Nachbesserungsversuche unternommen hat, ohne Ursache und Ausmaß der Mängel erkannt zu haben.