OLG Stuttgart - 06.03.1989 (10 W (Baul) 23/88) - DRsp Nr. 1996/17759
OLG Stuttgart, vom 06.03.1989 - Aktenzeichen 10 W (Baul) 23/88
DRsp Nr. 1996/17759
Gegen eine Entscheidung zur aufschiebenden Wirkung bei vorzeitiger Besitzeinweisung ist die einfache Beschwerde nach § 567ZPO gegeben. Für den Antrag auf aufschiebende Wirkung und für die Beschwerde gegen die Entscheidung der Kammer für Baulandsachen besteht kein Anwaltszwang.