OLG Stuttgart - 08.12.1972 (2 U 67/72) - DRsp Nr. 1996/17815
OLG Stuttgart, vom 08.12.1972 - Aktenzeichen 2 U 67/72
DRsp Nr. 1996/17815
Die Beweislast für die Behauptung, daß die Geschäftsgrundlage weggefallen oder sich verändert hat und daß die Parteien die Veränderungen nicht in den Kreis ihrer Erwägungen einbezogen haben, trifft denjenigen, der sich auf den Wegfall oder die Veränderung der Geschäftsgrundlage beruft.