OLG Stuttgart - 12.11.1985 (10 U (Baul) 67/85) - DRsp Nr. 1996/17777
OLG Stuttgart, vom 12.11.1985 - Aktenzeichen 10 U (Baul) 67/85
DRsp Nr. 1996/17777
Auch wenn den künftigen Eigentümern eines für eine Umlegung vorgesehenen Gebiets bereits der Besitz überlassen war und Gebäude entspr. dem Umlegungsentwurf errichtet sind, kommt es für die Bemessung von Ausgleichszahlungen ausschließlich auf die Wertverhältnisse des späteren Umlegungsbeschlusses an. Sind im Vorgriff auf die Umlegung Straßen gebaut worden, so war das Umlegungsgebiet mangels Eigentumsübergangs an den Straßenflächen im Zeitpunkt des Umlegungsplans noch nicht öffentlich-rechtlich erschlossen.