OLG Stuttgart - 15.10.1985 (10 U (Baul) 244/84) - DRsp Nr. 1996/17778
OLG Stuttgart, vom 15.10.1985 - Aktenzeichen 10 U (Baul) 244/84
DRsp Nr. 1996/17778
Widerspricht ein einzelner Grundstückseigentümer einer freiwilligen Umlegung, so rechtfertigt das Ergebnis dieser Bodenordnung nicht ohne weiteres eine Enteignung seines Grundstücks zur Anlage von Versorgungsleitungen und Verbindungswegen.