OLG Stuttgart - 31.01.1997 (1 U 118/96) - DRsp Nr. 1998/2957
OLG Stuttgart, vom 31.01.1997 - Aktenzeichen 1 U 118/96
DRsp Nr. 1998/2957
Hat der Auftragnehmer seiner Kalkulation eine ihm erteilte Auskunft über die Höhe von Deponiegebühren erkennbar zugrunde gelegt, so ist die auftragerteilende Gemeinde nach den Grundsätzen der c.i.c. verpflichtet, die Vergütung einer kurz darauf erfolgten Erhöhung der Deponiegebühren anzupassen, wenn ihr diese bekannt war und von ihr bei der Auftragserteilung verschwiegen wurde.