OLG Thüringen - Urteil vom 22.04.1998 (2 U 1747/97 - (300)) - DRsp Nr. 1999/5511
OLG Thüringen, Urteil vom 22.04.1998 - Aktenzeichen 2 U 1747/97 - (300)
DRsp Nr. 1999/5511
1. Im einstweiligen Verfügungsverfahren zur Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek hat der Auftragnehmer, soweit eine Abnahme noch nicht erfolgt ist, darzulegen und glaubhaft zu machen, in welchem Umfang er Werkleistungen mängelfrei erbracht hat.2. Ein Schadensersatzanspruch wegen Bauunterbrechung bzw. Baustellenstillegung ist nicht durch eine Bauhandwerkersicherungshypothek sicherbar.