Der Kläger macht mit der vorliegenden Klage Restlohnwerkansprüche für Stahlbau-, Dach- und Fassadenarbeiten aus einem zwischen den Parteien am 11.09.1998 geschlossenen schriftlichen Bauvertrag (Anlage K 1, Anlagenheftung Kläger, Blatt 1 - 5) geltend.
Auf diesen sollten nach den vertraglichen Vereinbarungen die Vorschriften der VOB/B ergänzend angewendet werden.
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