OLG Zweibrücken - 19.01.1989 (5 U 91/87) - DRsp Nr. 1996/17833
OLG Zweibrücken, vom 19.01.1989 - Aktenzeichen 5 U 91/87
DRsp Nr. 1996/17833
Der Umlegungsausschuß hat die Amtspflicht, beabsichtigte Vorarbeiten, zu deren Duldung die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, diesen vorher bekanntzumachen, weil dadurch sichergestellt werden soll, daß Rechtsschutz gegen die Durchführung der Vorarbeiten beantragt werden kann.