OVG Berlin - Beschluss vom 10.11.2004
2 S 50.04
Normen:
VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4 ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1 ; VwGO § 117 Abs. 5 ; BauO-Bln § 70 Abs. 1 Satz 2 ; BauGB § 31 Abs. 1 ; BauGB § 31 Abs. 2 ; BauGB § 34 Abs. 2 ; BauGB § 34 Abs. 2 2. Halbsatz ; BauNVO § 4a Abs. 3 Nr. 2 ; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 8 ; BauNVO § 6 Abs. 3 ; BauNVO § 7 Abs. 2 Nr. 2 ;
Fundstellen:
BauR 2005, 677
GewArch 2005, 301
NJ 2005, 322
NVwZ-RR 2005, 160
Vorinstanzen:
VG Berlin, vom 28.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 19 A 83.04

OVG Berlin - Beschluss vom 10.11.2004 (2 S 50.04) - DRsp Nr. 2008/820

OVG Berlin, Beschluss vom 10.11.2004 - Aktenzeichen 2 S 50.04

DRsp Nr. 2008/820

Normenkette:

VwGO § 80 Abs. 2 Nr. 4 ; VwGO § 80 Abs. 5 Satz 1 ; VwGO § 117 Abs. 5 ; BauO-Bln § 70 Abs. 1 Satz 2 ; BauGB § 31 Abs. 1 ; BauGB § 31 Abs. 2 ; BauGB § 34 Abs. 2 ; BauGB § 34 Abs. 2 2. Halbsatz ; BauNVO § 4a Abs. 3 Nr. 2 ; BauNVO § 6 Abs. 2 Nr. 8 ; BauNVO § 6 Abs. 3 ; BauNVO § 7 Abs. 2 Nr. 2 ;

Gründe:

I.

Die Antragstellerin ist Betreiberin des Lokals "K." im Erdgeschoss des Hauses G./K. in Berlin, das in einem nicht beplanten Gebiet liegt. Das Lokal hat eine Größe von 266 m² sowie 119 Sitzplätze. Im hinteren Teil des Lokals befindet sich ein Tanzraum mit Musikanlage und vier in Deckenhöhe angebrachten Lautsprechern. Weitere sechs Lautsprecher befinden sich im Barbereich, der mit festinstallierten Tischen und Sitzgelegenheiten ausgestattet ist. Die Musikanlage wurde im Jahre 1997 durch einen Sachverständigen für Elektroakustik eingemessen und mit einem Schallpegelbegrenzer versehen. Sie wurde so eingepegelt, dass der Schallpegel am Emissionsort den Wert von 91 dB(A) nicht überschreitet; die Anlage wurde zugleich verplombt und versiegelt (vgl. Gutachten KLE 97491 des Dipl.-Ing. L. vom 4. Dezember 1997). In der Folgezeit kam es zu zahlreichen Anwohnerbeschwerden über zu laute nächtliche Musik aus dem Lokal sowie zur jeweiligen Einziehung der Musikanlage im Rahmen der Polizeieinsätze (letzte Beschwerde 15. September 2004).