Beschluß
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. April 1996 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Beschwerdewert wird auf 4 000 DM festgesetzt.
I.
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