I.
Die Antragstellerin begehrt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung vom 18. September 2003 für ein Bauvorhaben auf dem Grundstück in Berlin-Mitte. Sie ist Eigentümerin des Grundstücks in Berlin-Mitte. Auf diesem Grundstück steht ein 1922 errichtetes fünfgeschossiges Wohngebäude mit ausgebautem Dachgeschoss, bei dem die Traufhöhe bei 14,5 m, die Oberkante des Dachaufbaus bei circa 18,44 m und die gesamte Gebäudehöhe bei 21,92 m liegt.
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