OVG Berlin - Urteil vom 25.02.1994
OVG 2 B 11.91
Normen:
BlnBauO § 6, § 61 Abs. 2; WEG § 1 ;

OVG Berlin - Urteil vom 25.02.1994 (OVG 2 B 11.91) - DRsp Nr. 1995/2030

OVG Berlin, Urteil vom 25.02.1994 - Aktenzeichen OVG 2 B 11.91

DRsp Nr. 1995/2030

»Zur Nachbarklage eines Wohnungseigentümers und zur Frage der tatsächlichen Beeinträchtigung bei Verletzung der Abstandflächenvorschriften ohne Überdeckung.«

Normenkette:

BlnBauO § 6, § 61 Abs. 2; WEG § 1 ;

Tatbestand:

Die Kläger und ihr Nachbar sind Wohnungs- und Teileigentümer des mit einem Doppelhaus bebauten Grundstücks in Berlin-Heiligensee. Die Beigeladenen sind Wohnungseigentümer der hinteren Hälfte des nordwestlich an das Grundstück der Kläger grenzenden Grundstücks. Beide Grundstücke liegen nach den Festsetzungen des Baunutzungsplans für Berlin im allgemeinen Wohngebiet der Baustufe II/2. Förmlich festgesetzte Bau- und Straßenfluchtlinien bestehen nicht.