OVG Berlin - Urteil vom 28.07.1989 (2 A 3.88) - DRsp Nr. 2009/17197
OVG Berlin, Urteil vom 28.07.1989 - Aktenzeichen 2 A 3.88
DRsp Nr. 2009/17197
Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang im Normenkontrollverfahren; Bauleitplanung: Wirksamkeit einer Veränderungssperre nach geändertem Flächennutzungsplan)»1. Eine Veränderungssperre wird nicht unwirksam, wenn die Planungsabsicht hinsichtlich einer Festsetzung auf Grund einer Änderung des Flächennutzungsplanes geändert werden muß, das eigentliche Planungsziel, das Anlaß für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens und für den Erlaß der Veränderungssperre war, aber weiter verfolgt wird.
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