Die Kläger wenden sich als Eigentümer des Grundstücks in Berlin-Mariendorf gegen eine auf eine Baulast gestützte bauaufsichtsrechtliche Anordnung zur Beheizung des Wohngebäudes auf dem Nachbargrundstück. Sie haben das mit einem Einfamilienhaus bebaute Grundstück im Wege der Zwangsversteigerung mit Zuschlagsbeschluß vom 29. November 1990 erworben und sind seit dem 6. März 1991 als Eigentümer zu je 1/2 im Grundbuch eingetragen.
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