OVG Bremen - Urteil vom 04.02.1997 (OVG 1 BA 39/96) - DRsp Nr. 1998/17555
OVG Bremen, Urteil vom 04.02.1997 - Aktenzeichen OVG 1 BA 39/96
DRsp Nr. 1998/17555
»Genehmigungen zur Errichtung von Behelfsheimen im Außenbereich (hier: in Kleingartengebieten), die auf der Grundlage des Notwohnungsrechts der Nachkriegszeit erteilt worden sind, stellen keine regulären Baugenehmigungen dar. Sie sind inhaltlich auf die damalige Notsituation bezogen. Eine Wohnnutzung läßt sich heute nicht mehr auf sie stützen.«