OVG Bremen - Urteil vom 27.05.1997 (OVG 1 N 1/95) - DRsp Nr. 1998/17553
OVG Bremen, Urteil vom 27.05.1997 - Aktenzeichen OVG 1 N 1/95
DRsp Nr. 1998/17553
»1. Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan erfordert, daß die Klage den Antragsteller seinem eigentlichen Ziel, die Aufhebung der auf Grundlage des Plans erteilten Baugenehmigung zu erreichen, näherbringt.2. Es fehlt am Rechtsschutzbedürfnis für eine Normenkontrollklage gegen einen Bebauungsplan, der inzwischen durch einen anderen Plan ersetzt worden ist.«