I. Die Antragsteller begehren vorläufigen Rechtsschutz gegen die sofortige Vollziehung von bauaufsichtlichen Brandschutzanordnungen.
Die Antragsteller sind Eigentümer des Grundstücks a bis c, das mit einem 14geschossigen Grindelhochhaus bebaut ist. Die beiden äußeren Bereiche des Hochhauses (a und c) werden zu Wohnzwecken benutzt, der mittlere Bereich b) zu gewerblichen Zwecken. Die Nutzungen sind bauaufsichtlich genehmigt worden. In den äußeren Bereichen gibt es jeweils nur ein Treppenhaus mit jeweils zwei Fahrstühlen. Im mittleren Bereich gibt es ebenfalls nur ein Treppenhaus sowie Fahrstühle. Die Bürotrakte sind von den Wohntrakten aus nicht zugänglich.
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