Der Kläger begehrt die Feststellung, dass eine von ihm gewerblich genutzte Anlage keiner Baugenehmigung bedarf, hilfsweise eine Baugenehmigung für die Errichtung dieser Anlage.
Der Kläger betreibt - nach eigenen Angaben seit November 2001 allein - auf einem Grundstück in Winterhude ( ), welches eine Belegenheit an den Straßen S-Straße und X-Straße hat, ein Restaurant. Die Gaststätte - welche in einem fünfgeschossigen aus der Gründerzeit stammenden Gebäude untergebracht ist - umfasst neben den Räumen im Souterrain, wo 60 Gäste Platz finden, auch vorgelagerte Terrassen- und Grünflächen.
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