Die Beteiligten streiten darüber, ob der Kläger das Grundstück ... für einen Zimmereibetrieb nutzen darf, und zwar unter gleichzeitiger Änderung der Nutzung von Gebäuden, die während des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens entstanden sind.
Der Kläger ist Inhaber eines seit 1986 bestehenden Zimmereibetriebes. Der zur Zeit genutzte Betriebsplatz ... hat eine Größe von ca. 2000 qm und kann wegen der in der Umgebung vorhandenen Wohnbebauung nicht vergrößert werden. Der Kläger möchte seinen expandierenden Betrieb daher auf das Grundstück ... verlegen. Dieses Grundstück ist im Baustufenplan B. IV vom 10. März 1953, erneut festgestellt am 14. Januar 1955, als Außengebiet nach §
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