OVG Lüneburg - 04.09.1985 (6 OVG C 18/84) - DRsp Nr. 1992/10703
OVG Lüneburg, vom 04.09.1985 - Aktenzeichen 6 OVG C 18/84
DRsp Nr. 1992/10703
Fehlerhafte Festsetzung eines im Außenbereich gelegenen Hofes als Dorfgebiet und einer angrenzenden Splittersiedlung als allgemeines Wohngebiet (ungleiche Lastenverteilung).
Normenkette:
BBauG § 1 ;
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